Die Bundesregierung hat sich in ihren Beschlüssen vom 28. September 2010 und 6. Juni 2011 ambitionierte Ziele zur Steigerung der Energieeffizienz gesetzt. Diese wurden mit der Verabschiedung des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE) am 3. Dezember 2014 bekräftigt.

Um diese Ziele zu erreichen, hat sie einen Energieeffizienzfonds zur Förderung der rationellen und sparsamen Energieverwendung aufgelegt, auf dessen Grundlage unter anderem die Förderung hocheffizienter Querschnitttechnologien vorgesehen ist. Damit sollen die bestehenden Einsparpotentiale erschlossen und Ressourcen eingespart werden.

Eckpunkte zur Förderung von hocheffizienten Querschnitttechnologien

Gefördert werden investive Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz durch den Einsatz von hocheffizienten am Markt verfügbaren Querschnitttechnologien.

Zwei unterschiedliche Verfahren (Förderstränge) sind hierbei zu unterscheiden.

Im Verfahren Einzelmaßnahmen werden der Ersatz und die Neuanschaffung von einzelnen Anlagen bzw. Aggregaten ab einem Netto-Investitionsvolumen von 2.000 € mit einem Förderbetrag von bis zu 30.000 € je Vorhaben (Standort) bezuschusst. Förderfähige Einzelmaßnahmen umfassen dabei u. a. folgende Querschnitttechnologien:

  • Elektrische Motoren und Antriebe
  • Pumpen für industrielle und gewerbliche Anwendung, soweit nicht in Heizkreisen von Gebäuden zur Versorgung mit Heizwärme und Warmwasser genutzt
  • Ventilatoren in lufttechnischen sowie Anlagen zur Wärmerückgewinnung in raumlufttechnischen Anlagen
  • Drucklufterzeuger sowie Anlagen zur Wärmerückgewinnung in Drucklufterzeugungsanlagen
  • Wärmerückgewinnungs- bzw. Abwärmenutzungsanlagen in Prozessen innerhalb des Unternehmens, so weit im Merkblatt vom BAFA geregelt
  • Dämmung von industriellen Anlagen bzw. Anlagenteilen (Ausnahmen sind der Richtlinie zu entnehmen).

Die Förderfähigkeit wird anhand technischer Effizienzkriterien beurteilt. Detaillierte Informationen zu den förderfähigen Maßnahmen finden Sie unter „Merkblätter & Formulare“  im Merkblatt Einzelmaßnahmen.

Bei der Optimierung technischer Systeme wird auf der Grundlage eines unternehmensindividuellen Energieeinsparkonzeptes der Ersatz sowie die Neuanschaffung förderfähiger Querschnittstechnologien bezuschusst. Darüber hinaus können Maßnahmen gefördert werden, die dazu beitragen die Energieeffizienz einer Querschnittstechnologie unter Berücksichtigung ihrer Systemanbindung zu verbessern. Das Mindest-Netto-Investitionsvolumen liegt bei 20.000 €. Näheres hierzu regelt das Merkblatt zur Optimierung technischer Systeme unter „Merkblätter & Formulare“.

Im Förderstrang Optimierung technischer Systeme ist zu Beginn durch einen Energieberater im Rahmen einer detaillierten Energieberatung ein Energieeinsparkonzept zu erstellen, in dem die Verwendung von hocheffizienten Querschnittstechnologien zur Optimierung des betrachteten Systems geprüft und bewertet wurde. Die Maßnahmen sind nur förderfähig, wenn eine Energieeinsparung von mindestens 25 % gegenüber dem IST-Zustand des jeweiligen technischen Systems erzielt und nachgewiesen wird. Neuanschaffungen werden nur gefördert, wenn diese hocheffizient sind. Dabei erfolgt der Effizienznachweis über die im Merkblatt zur Einzelmaßnahme festgelegten Mindesteffizienzkriterien.

Bitte beachten Sie, dass die LED-Beleuchtung im Rahmen des Querschnittstechnologie-Programms nicht mehr gefördert wird. Eine Fördermöglichkeit für Investitionen in Beleuchtungsanlagen besteht jedoch seitens der KfW. Diese fördert mit ihrem KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren Investitionen für energetische Sanierungen in gewerblich genutzten Nichtwohngebäuden. Nachfolgend finden Sie einen Link zum entsprechenden Förderprogramm.